Gesetz Er Rabatte F Arzneimittel
Seit inkrafttreten des beitragssatzsicherungsgesetzes 2003 und erweitert durch das arzneimittelversorgungs wirtschaftlichkeitsgesetz können die krankenkassen mit den herstellern von arzneimitteln einen rabattvertrag nach paragraf 130 a absatz 8 sgb v abschließen damit die arzneimittel mit preisen über dem festbetrag für die versicherten ohne mehrkosten verfügbar sind. 2262 2275 das zuletzt durch artikel 99 des gesetzes vom 20. Pflege und geburtsfällen nach beamtenrechtlichen vorschriften für verschreibungspflichtige arzneimittel deren kosten diese ganz oder teilweise erstattet haben nach dem anteil der kostentragung abschläge entsprechend 130a absatz 1 1a 2 3 3a und 3b des fünften buches sozialgesetzbuch zu.